Reiserecht
War Ihre Reise mangelhaft?
Ein Reisemangel kann sich z.B. beim Transport, in der Unterkunft, bei der Verpflegung oder bei sonstigen gebuchten Dienstleistungen zeigen.
Mit einer mangelhaften Reise müssen Sie sich nicht abfinden. Ihnen stehen zahlreiche Rechte in einem solchen Fall zu.
Tritt ein Reisemangel auf, sollten Sie umgehend der Reiseleitung vor Ort den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen.
Nach Beendigung der Reise sollten Sie spätestens innerhalb von einem Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise unseren anwaltlichen Rat einholen.
Frau Rechtsanwältin Hoffmann-Benz hat einen Interessensschwerpunkt im Reiserecht. Ihre Ansprüche werden von uns mit Nachdruck und in möglichst kurzer Zeit geltend gemacht.
Mit Hilfe unseres Reisekostenminderungsrechners können Sie einen Überblick über die verschiedenen Reisemängel erhalten und die Schadenssumme überschlagen lassen.
Auf den Seiten des ADAC finden Sie weitere Informationen.
ratgeberrecht.de bietet zudem eine umfangreiche Urteilssammlung zum Reiserecht.
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Wichtige Hinweise
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