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Herzlich Willkommen

Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon

Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage! Wir, das sind:

Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Ulrike Platner-Mühlenbein
auch Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM)

Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz
auch Fachanwältin für Verkehrsrecht

Zusammen bieten wir sowohl Privatpersonen als auch gewerblichen Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung. Wir vertreten Sie in ganz Deutschland.

 
Auf unserer Internetseite haben wir folgende Informationen für Sie bereitgestellt: In der Rubrik “Über uns” erfahren Sie unter anderem mehr über unsere Arbeitsweise, unsere Qualitätsstandards und unsere Auszeichnungen. Klicken Sie auf “Rechtsgebiete“, und Sie erhalten detaillierte Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sittenwidrigen Bürgschaft, zu Themen der Ehegattenbürgschaft, gemeinschaftlichen Darlehen uva. Unter “Service” schließlich finden Sie eine Reihe praktischer Helfer, vom Bußgeldrechner bis zum Newsletter.

Wenn Sie sich von unserer Kanzlei beraten lassen möchten, können Sie Ihre Anfrage online unter “Online-Rechtsberatung” senden oder telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Wir freuen uns auf  Ihren Besuch!

 

Aktuelles

18. Mai 2013 Briloner Anzeiger vom 15.5.2013
Briloner Anzeiger vom 15.5.2013 - Silbernes Jubiläum feiert die Anwaltskanzlei Mühlenbein & Kollegen in Brilon. briloner-anzeiger Zeitungsartikel als PDF Download.

7. Januar 2013 Testament - Ja oder Nein?
Sinn und Zweck eines Testamentes und wie man ein Testament rechtswirksam erstellt.
18. Oktober 2012 Kündigung - was tun?
Voraussetzung der betriebsbedingten Kündigung, Checkliste
17. November 2010 Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft
Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen. Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Hier mehr zum Thema Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft lesen.

 

Kontakt

 +49 2961 9742-0           
 
 Bitte rufen Sie uns an, um einen
Termin zu vereinbaren.
 Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr
 Bahnhofstraße 4
59929 Brilon
Anfahrt
 +49 2961 9742-15
 Online-Rechtsberatung
 

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Ständige Fortbildung

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Deutsche Anwaltverein hat uns die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

 
 
TÜV-geprüfte Qualität

Unsere Kanzleiorganisation wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten optimiert und ist seit dem 3. Mai 2002 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Unsere servicebezogenen Qualitätskriterien sind zusätzlich von der APRAXA e.G. zertifiziert und gehen über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 hinaus.

 
 
Die Anwälte Ihres Vertrauens

Unsere Kenntnisse, etwa in den Bereichen Verkehrsrecht, Bankrecht und sittenwidrige Bürgschaften, sind in zahlreichen Presse- und Fernsehberichten dokumentiert.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V..