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Verstößt Stoppschild am Kreisel in Brilon gegen die StVO?

Für Verkehrsexperten ist das Stoppschild am Kreisverkehr Hoppecker Straße/Gartenstraße in Brilon nicht mit der Straßenverkehrs-Ordnung vereinbar.

Darf ich fahren oder der andere? Diese Frage stellen sich viele Verkehrsteilnehmer am Kreisverkehr Gartenstraße/Hoppecker Straße. Wer vom Derker Tor aus die Hoppecker Straße herunterkommt, fährt seit Mitte Mai dieses Jahres auf ein Stoppschild zu. Das hat die Unfallkommission des Hochsauerlandkreises dort aufstellen lassen. Doch die neue Beschilderung sorgt für Verwirrung und ist rechtlich durchaus strittig.

Wenn zwei Fahrzeuge von der Gartenstraße und der Hoppecker Straße aus am Kreisverkehr aufeinandertreffen, wird es heikel. An der Gartenstraße steht ein Vorfahrt-gewähren-Schild, an der Hoppecker Straße sind nun seit vier Monaten ein Stoppschild sowie eine Haltelinie installiert. Klar ist, wer bereits im Kreisverkehr ist, hat Vorfahrt. Aber wie regeln es die beiden untereinander?

Das Stoppschild ändert nichts an der Vorfahrt
Sofern nicht einer von ihnen das Recht für sich behauptet und einfach losfährt, hilft oftmals nur der Blick zur Seite und die Verständigung per Handzeichen. Manch einer wartet auch so lange vor dem Stoppschild, bis alle anderen vorbeigefahren sind.

Zur Ansicht

Also, was ist zu tun? „Das Stoppschild ändert nichts an der Vorfahrtregelung“, sagt Friedel Thiele, Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbands Westfalen. „Es heißt lediglich, dass hier in jedem Fall angehalten werden muss, bevor ich in den Kreisverkehr einfahre“, erklärt er. Diejenigen, die aus der Gartenstraße kommen, seien denen aus der Hoppecker Straße gegenüber trotzdem wartepflichtig.

Die Ursache für diese Regelung liege in der Spitzwinkligkeit der beiden Zufahrten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hat hier 2014 Klarheit geschaffen: Wenn zwischen den beiden Einmündungen nicht mehr als fünf Meter Platz ist, gilt die klassische Rechts-vor-Links-Regel. Denn:: „Nur wer mit der gesamten Wagenlänge die Kreisbahn an der Einmündung erreicht hat, hat Vorfahrt“, so Friedel Thiele. Dieselbe Situation sei auch am Kreisverkehr am ehemaligen Finanzamt gegeben. So gelte zwischen den Zufahrten Scharfenberger Straße und Schützengraben aufgrund der Spitzwinkligkeit ebenfalls rechts vor links. Hier steht an allen Einmündungen das übliche Vorfahrt-gewähren-Zeichen.

Info Unfallhäufungsstelle
Das Stoppschild wurde aufgestellt, weil der Kreisverkehr von der Unfallkommission des Hochsauerlandkreises als Unfallhäufungsstelle eingestuft wurde.

Seit 2014 sei es hier zu 27 dokumentierten Unfällen unterschiedlichster Art gekommen, erklärte die Stadt Brilon auf Anfrage der WP.

Stoppschild am Kreisverkehr kommt in der StVO nicht vor
Im Fall der Hoppecker Straße verwirrt jedoch nicht nur das Stoppschild. Etwa 150 Meter vorher weist ein Schild auf eine geänderte Vorfahrt hin. „Das ist schlicht falsch“, macht Thiele deutlich. Im Gegensatz zum üblichen Vorfahrt-gewähren-Schild bedeute das Stoppschild lediglich „Halt. Vorfahrt gewähren.“

Allerdings kommt die Kombination der Verkehrszeichen VZ 215 „Kreisverkehr“ und VZ 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ in Paragraph 8 der Straßenverkehrs-Ordnung gar nicht vor. Das ist für jeden nachzulesen. Silvia Hoffmann-Benz, Fachanwältin für Verkehrsrecht in der Kanzlei Mühlenbein & Kollegen in Brilon, erklärt: „Nur wenn an einer Einmündung das VZ 215 ‘Kreisverkehr’ unter VZ 205 ‘Vorfahrt gewähren’ angeordnet ist, handelt es sich um einen Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, d.h. der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorfahrt und der Fahrtrichtungsanzeiger wird lediglich beim Verlassen betätigt.“

Das Stoppschild gilt und darf nicht überfahren werden
Rechtlich gesehen vermittle ausschließlich das Stoppschild eine Verhaltensvorschrift an die Verkehrsteilnehmer, die aus der Hoppecker Straße kommen. Und wer es überfahre, begehe eine Ordnungswidrigkeit und trage im Falle eines Unfalls das Haftungsrisiko. Trotzdem: „Alle Verkehrsteilnehmer haben dort zurzeit eine unklare Verkehrslage“, sagt Hoffmann-Benz.

Die Unfallkommission des Hochsauerlandkreises, die die Aufstellung des Stoppschildes veranlasst hat, bewertet sowohl die Rechtslage als auch die Vorfahrt-Frage anders als die von der WP befragten Verkehrsexperten.

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