Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Sowohl für den Verursacher eines Verkehrsunfalls als auch für das Opfer eines Verkehrsunfalls lohnt es sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn nach einem Unfall können eine Menge Fehler gemacht werden, die Rechtslaien später teuer zu stehen kommen können.

Ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, mit geschultem Blick Verfahrensfehler aufdecken und die Kommunikation mit den Behörden und Haftpflichtversicherungen übernehmen.

Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen Rechtsanwälte und Sachverständige im Rahmen der Unfallregulierung möglichst außen vor zu halten. Was für den Geschädigten auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, weil die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sich umgehend bei ihm meldet. Rechtslaien akzeptieren unter Umständen ein höheres Bußgeld, übernehmen mehr Haftung oder verzichten länger auf ihre Fahrerlaubnis. Eine qualifizierte Rechtsvertretung durch einen Verkehrsanwalt ist daher auch bei völlig klaren Sachverhalten zu empfehlen.

Vertrauen Sie uns

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Rechtsanwältin Benz ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Unfallrecht.

Wir beraten Sie gerne und kompetent in allen Verkehrsrechtsangelegenheiten.

Sprechen Sie zuerst mit uns, bevor Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen! Wir kümmern uns – für Sie kostenfrei– um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung!

Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz
Fachanwältin für Verkehrs- und Familienrecht
Silvia Benz
Service

Unfallschaden melden

Die Schadenabwicklung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung wird einfacher für Sie, wenn Sie eine Verkehrsanwältin oder einen Verkehrsanwalt beauftragen. Wir setzen in dem Fall Ihre Ansprüche durch und übernehmen den Schriftverkehr mit der Versicherung.
Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen oder diese der Gegenseite überlassen.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt aus dem Erledigungsbetrag auch die Anwaltskosten.

Melden Sie uns hier Ihren Unfallschaden.