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Regeln Sie Ihr digitales Erbe!

Wie treffen Sie Vorsorge, dass nach Ihrem Tod Ihre Online-Konten gelöscht, Ihre Abos gekündigt und Sie in sozialen Medien gelöscht oder als Verstorbener gekennzeichnet werden?

Ist Ihnen klar, dass Sie Ihren Erben im Internet Musiksammlungen, Fotosammlungen, eBook-Bibliotheken, Profile in sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten und Verträge u.a. mit Telekommunikationsdienstleistern und Internetanbietern hinterlassen?

Erstellen Sie eine Liste mit allen relevanten Daten

Zunächst erstellen Sie für Ihre Erben oder den entsprechend Bevollmächtigten eine Liste aller Online-Konten, Social Media-Verbindungen, E-Mail Konten etc. und vermerken Passwörter und Zugangsdaten dazu; aktualisieren Sie die Liste von Zeit zu Zeit. Listen Sie auch Ihre benutzten Endgeräte und die Sicherungsmittel auf, und wo sich diese befinden und was damit geschehen soll.

Schließen Sie die Akte mit diesen Daten weg oder geben Sie sie Ihrem Anwalt zur Aufbewahrung oder verwahren Sie sie im Bankschließfach. Sie können die Daten auch auf einen USB-Stick ziehen, das spart Platz. Unterrichten Sie den Bevollmächtigten, Ihren persönlichen digitalen Nachlassverwalter, dass Sie eine solche Liste für ihn hinterlegt haben und wo.

Falls Anbieter wie Facebook oder Google Mail in Ihrem Account eine Extrafunktion zur Verfügung stellen, bei der z.B. bei längerer Inaktivität ein Angehöriger oder Bevollmächtigter eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu seinem Konto erhält oder als Bevollmächtigter angegeben werden kann, sollten Sie diese Funktion dringend nutzen. So kann der Bevollmächtigte Ihre Wünsche im Todesfall leichter umsetzen. Sie können bei Facebook bereits zu Lebzeiten bestimmen, ob Ihr Konto im Todesfall gelöscht werden soll. Alternativ können Sie eine Erinnerungsfunktion wählen, dass das Nutzerkonto als Andenken eingefroren wird; z.B. mit dem sogenannten Kontoinaktivitäts-Manager als virtueller Nachlassverwalter bei Google.

Bestellen Sie Ihren persönlichen Digitalen Nachlassverwalter

Übergeben Sie ihm mit entsprechendem Begleitschreiben eine Vollmacht mit „Geltung über den Tod hinaus“ oder fügen Sie das Schreiben und die Vollmacht Ihrem Testament bei.

Wie ein Testament muss auch diese Vollmacht handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Sie können darin natürlich auch im Einzelnen Anweisungen aufführen oder Sie fügen diese Anweisungen der Liste bei; also Angaben, was mit Daten und Konten oder Bildern geschehen soll. Damit kann dann Ihr persönlicher digitaler Nachlassverwalter sofort nach Ihrem Tod tätig werden.

Einen Textvorschlag zu einer entsprechenden Vollmacht erstellt Ihnen Ihr Rechtsanwalt oder Ihr Notar.

 

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen helfen Ihnen!

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