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Neuigkeiten im Abgasskandal

Die vom VW – Dieselskandal betroffene Fahrzeuge dürften mittlerweile alle das sogenannte Software-Update erhalten haben. Dieses Software-Update stellt ebenso eine unzulässige Abschalteinrichtung dar wie das sogenannte Thermofenster oder die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung.

Geschädigte Autokäufer, die Ihre Schadensersatzansprüche bisher nicht oder nicht erfolgreich haben durchsetzen können, haben jetzt die Möglichkeit dazu. Dies gilt insbesondere für Käufer von betroffenen VW-Diesel-Fahrzeugen, deren Schadensersatzansprüche möglicherweise bereits mit Ablauf des 31.12.2019 verjährt schienen.

Gemäß dem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17.12.2020 darf ein Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um den Abgasskandal für Autokäufer von VW, Audi, Porsche, Daimler und anderen Herstellern.