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Mit viel Lärm ins neue Jahr – Wer darf wann Krach machen?

An Silvester wird, gefeiert, getanzt, gelacht und natürlich werden Feuerwerkskörper gezündet. Kurz gesagt: Die lauteste Nacht des Jahres steht bevor. Aber nicht jeder feiert gerne lautstark und ausgelassen. So manch ein Nachbar fühlt sich durch die Feierfreudigen nebenan belästigt.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Nachtruhe ab 22 Uhr. Nachtruhe bedeutet in diesem Zusammenhang, dass in den eigenen vier Wänden keine störenden Geräusche von außen mehr zu hören sind. In der Silvesternacht ist an Nachtruhe um 22 Uhr jedoch kaum zu denken, schließlich geht der Spaß um 24 Uhr erst so richtig los. Allerdings gilt auch in der Silvesternacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es ist also ratsam, die Nachbarn vorher darüber zu informieren, dass nebenan gefeiert werden wird und nach dem Feuerwerk den Geräuschpegel abzusenken. Noch besser ist es natürlich, die Nachbarn einfach gleich einzuladen. Wer ausgelassen mitfeiert, beschwert sich voraussichtlich nicht über Lärm. Nachtruhe gilt jedoch grundsätzlich auch im Freien ab 22 Uhr. Einige Gemeinden schreiben in ihren ortsrechtlichen Satzungen eigene Ruhezeiten vor. In der Stadt Brilon sind in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Brilon“ zwar ausdrücklich Zeiten der Mittagsruhe geregelt (13:00 bis 15:00 Uhr), nicht jedoch die Nachtruhezeiten.

Trotzdem gilt auch in Brilon grundsätzlich Nachtruhe ab 22 Uhr, da insofern auf die landesrechtlichen Regelungen zurückzugreifen ist; genauer auf das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. Dort ist in § 9 Absatz 1 geregelt, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten sind, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. In der Silvesternacht wird aber für gewöhnlich fast überall anlassbedingt in Bezug auf Nachtruhezeiten ein Auge zugedrückt.

Nichtsdestotrotz hat sich so manch einer schon darüber geärgert, dass noch in den frühen Morgenstunden Silvesterraketen gezündet werden. Aber ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort findet sich in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Gemäß § 23 Absatz 2 der Verordnung dürfen Silvesterraketen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in der Zeit vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis zum 1. Januar um 24:00 Uhr gezündet werden. Wer außerhalb dieser Zeiten Feuerwerkskörper zündet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und alles Gute für 2020!