Mietminderung
Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen begrüßen Sie auf ihrer Homepage. Hier finden Sie Hilfe im Mietrecht in Form von zwei Angeboten zum Thema Mietminderung:
1. Kostenloser Mietminderungsrechner
Klicken Sie in der nachfolgenden Liste alle Mängel an, die Ihre Wohnung aufweist. In Klammern finden Sie die Angabe, in welcher Höhe Sie die Miete aufgrund des Mangels mindern können. „Baulärm 30 %“ bedeutet z.B.: Wegen dauernden Baulärms können Sie Ihre Miete um bis zu 30 % mindern. Bei einer Warmmiete von 600,- € sind das 180,- €.
Geben Sie anschließend Ihre Warmmiete ein und klicken Sie auf „Mietminderung berechnen“. Der Mietminderungsrechner errechnet den Betrag, um den Sie Ihre Miete mindern können.
Die Minderung wird zwar nach der Höhe der Warmmiete berechnet. Sie wird aber nur von der Kaltmiete abgezogen. Natürlich müssen Sie weiterhin die vollen Nebenkosten zahlen.
Z.B: Kaltmiete 500,- € + Nebenkosten 100,- € = Warmmiete 600,- €.
Nach dem Beispiel s.o. wird die Minderung von 30 % = 180,- € nur von der Kaltmiete abgezogen. Diese beträgt nach der Minderung also noch 320,- €. Zzgl. 100,- € Nebenkosten sind nach Abzug der Minderung noch 420,- € zu zahlen. Das sollten Sie in den auf die Minderung folgenden Überweisungen auch deutlich machen.
2. Individuelles Schreiben an Ihren Vermieter
Bitte rufen Sie uns an!