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Fossiliensammler aufgepasst!

In Westfalen-Lippe finden sich Gesteine vom Ordovizium bis zum Quartär, das heißt: Gesteine aus den erdgeschichtlichen Epochen seit ca. 500 Millionen Jahren.
Fossiliensammler aufgepasst, natürlich hat auch dieser Spaß einen rechtlichen Hintergrund!

Fossiliensammeln und die Paragraphen

In jedem Fall ist das Einverständnis des jeweiligen Grundstückeigentümers einzuholen. Bereits zum Betreten des jeweiligen Grundstückes bedarf es der Zustimmung des Grundeigentümers. Die Erlaubnis des Grundeigentümers ersetzt aber keine Grabungsgenehmigung!
Zum Absuchen von im Abbau befindlichen Steinbruchbetrieben, Baustellen und Sandgruben bedarf es ansonsten keiner behördlichen Grabungsgenehmigung. Sollte dabei aber ein Fossil entdeckt werden, so ist die zuständiger Gemeinde oder das Fachamt in Münster unverzüglich zu informieren und die Fundstelle ist in unverändertem Zustand zu belassen.
Vorsicht, im Bereich eines Bodendenkmals bedarf es gesonderter Genehmigungen; also vorher die Untere Denkmalbehörde (die Gemeinde) oder das Fachamt fragen, ob ein solches Bodendenkmal in der Gegend vorkommt. Genehmigungen für paläontologische Grabungen und das zielgerichtete Suchen nach Fossilien können bei der jeweiligen zuständigen Oberen Denkmalbehörde beantragt werden. Diese befinden sich beim Kreis, bzw. bei kreisfreien Städten bei der Bezirksregierung.

Bis Juli 2013 gehörten Funde je zur Hälfte dem Finder und dem Grundeigentümer. Bei bedeutenden Fossilien hat das Fachamt das Recht, die Funde bis zu 6 Monaten zur wissenschaftlichen Dokumentation und Erforschung in Besitz zu nehmen. Falls die Bedeutung eines Objektes es erforderlich macht, dieses in eine öffentliche Sammlung zu überführen, müssen die Eigentümer entschädigt werden.

Seit Juli 2013 wurde im Denkmalschutzgesetz die Schatzregel verankert.
Danach werden bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes.

Auskunft erteilt: LWL-Museum für Naturkunde
Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium
Paläontologische Bodendenkmalpflege
Sentruper Str. 285
48161 Münster
Telefon 02 51.591-05
Fax 02 51.591-60 98