Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Mühlenbein & Kollegen ist ein u.a. auf das Arbeitsrecht konzentriertes Anwaltsbüro. Wir stehen sowohl Arbeitnehmern als auch Betriebsräten und Arbeitgebern deutschlandweit in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen kann..

Vertrauen Sie uns

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Mühlenbein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Frau Rechtsanwältin Krautstrunk wurde aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen sowie umfangreichen praktischen Kenntnisse ebenfalls der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen.

Häufig gestellte Fragen
Für Arbeitgeber

Da viele Arbeitgeber das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage abwenden möchten, enden die meisten Verfahren mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Sie sollten die Voraussetzungen für eine Kündigung daher genau beachten, um das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Kündigung aussprechen!

Hierzu der Fragebogen Arbeitgeber

Wir sind nicht nur vor Gericht, sondern auf Wunsch auch direkt vor Ort aktiv. Wir begleiten Sie bei allen Rechtsfragen im Betrieb, nehmen an innerbetrieblichen Verhandlungen teil und unterstützen Sie im Streitfall auch in sämtlichen Beschlußverfahren. Bei betrieblichen Konflikten nutzen wir unseren juristischen aber auch unseren ökonomischen und sozialrechtlichen Sachverstand.

Wir schulen Sie individuell in Ihrem Betrieb oder in unserer Kanzlei. Schulungsmaterial ist unser Skriptum „Hilfen im Arbeitsrecht“. Inhalt des Skriptes sind u. a. die Texte siehe oben rechts. Diese Texte können Sie öfnen unter Angabe eines Passwortes, das wir Ihnen im Rahmen der Schulung oder im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mitteilen. Unser höchst effektives  Kurzseminar „Hilfen im Arbeitsrecht“ können Sie entweder als individuelle Schulung in Ihrem Betrieb bei unserer Kanzlei direkt buchen oder aber als Seminar bei unserer Kanzlei direkt buchen

Wir führen daneben weitere Schulungen in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen durch. Dazu zählen speziell

  • die Durchsetzung der Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz,
  • der Umgang mit Rationalisierungen im Betrieb, nicht nur bei EDV-Einsatz,
  • Antworten auf neue Unternehmensstrategien, wie Lean Management, Outsourcing, Gruppenarbeit, Prämiensysteme, Arbeitszeitkonten,
  • Pflichtschulung Seminar zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.
Häufig gestellte Fragen
Für Betriebsräte

Wir sind nicht nur vor Gericht, sondern auf Wunsch auch direkt vor Ort aktiv. Wir begleiten Sie bei allen Rechtsfragen im Betrieb, nehmen an innerbetrieblichen Verhandlungen teil und unterstützen Sie im Streitfall auch in sämtlichen Beschlußverfahren. Bei betrieblichen Konflikten nutzen wir unseren juristischen aber auch unseren ökonomischen und sozialrechtlichen Sachverstand.

Wir führen Schulungen in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen durch. Dazu zählen speziell

  • die Durchsetzung der Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz,
  • der Umgang mit Rationalisierungen im Betrieb, nicht nur bei EDV-Einsatz,
  • Antworten auf neue Unternehmensstrategien, wie Lean Management, Outsourcing, Gruppenarbeit, Prämiensysteme, Arbeitszeitkonten,
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Spezialisierung bedeutet für uns auch, mit den Besonderheiten einzelner
Branchen sowie des speziellen Betriebs vertraut zu sein. Detaillierte Kenntnisse in Dienstleistung, Handel, Industrie und Verkehr wie die Bereiche Öffentlicher Dienst und Sozialeinrichtungen und der einschlägigen Tarifverträge und natürlich das Steuerrecht gehören dazu. Damit sorgen wir für eine solide Beratung und Vertretung.

Häufig gestellte Fragen
Für Arbeitnehmer

Bedenken Sie bitte, dass die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage nur drei Wochen beträgt. Formelle Fehler der Kündigung müssen dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ihnen bleibt also nicht viel Zeit. In Notsituationen bekommen Sie daher noch am selben Tag einen persönlichen Termin bei uns.

Auch beim Kündigungsschutz gilt: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Unsere Vorgehensweise

Wir schreiben den Arbeitgeber zunächst an und bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung, die den Erhalt des Arbeitsvertrages zum Ziel hat. Dazu suchen wir auch das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber. Oft lässt sich so eine Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden.

Bedenken Sie: Das Arbeitsamt kann Ihnen wegen der Kündigung so leicht keine Vorwürfe machen oder gar Sperrzeiten ohne Arbeitslosengeld auferlegen, wenn Sie den Anwalt einschalten.

Güteverhandlung und Abfindung

Wenn vor dem Arbeitsgericht geklagt wird, wird zunächst eine Güteverhandlung durchgeführt. Viele Kündigungsschutzverfahren enden dort mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Ihr Arbeitgeber steht vor einem Dilemma: Falls er den Prozess verliert, muss er Ihren Lohn nachzahlen und Sie weiterbeschäftigen. Oftmals zahlt er lieber, als sich diesem Risiko auszusetzen. Wir arbeiten daher neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes auch auf den Teilerfolg der Abfindung hin.

Zum Fragebogen für Arbeitnehmer

In der Regel wird die Kündigung eines Arbeitgebers, die aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde, von den Arbeitsgerichten nur anerkannt, wenn der Arbeitnehmer wegen des Kündigungsgrundes vorher abgemahnt wurde.

Die Anforderungen an eine rechtswirksame Abmahnung sind erheblich. Meist genügt die Abmahnung nicht den rechtlichen Anforderungen oder sie ist nicht angemessen, da z.B. eine Ermahnung ausgereicht hätte oder der abgemahnte Sachverhalt ist unrichtig dargestellt.

Einer Abmahnung kann der Arbeitnehmer entgegentreten, indem er schriftlich eine arbeitsrechtliche Gegendarstellung zur Personalakte einreicht. Diese Gegendarstellung bedarf wie die Abmahnung im Gegenzug ebenfalls einiger Voraussetzungen; dafür sorgen wir. Die Gegendarstellung ist nicht fristgebunden und kann auch noch über ein Jahr später eingereicht werden.

Der Arbeitgeber müßte im Gegenzug vor dem Arbeitsgericht feststellen lassen, dass seine Abmahnung berechtigt war. Eine solch gewagte Klage reicht der Arbeitgeber nach unserer Erfahrung nicht ein. Und er wird – so das bezweckte Ergebnis – von einer eventuell bereits geplanten Kündigung Abstand nehmen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit einer Gegendarstellung. Sie sichern damit Ihren Arbeitsplatz und beugen einer Kündigung vor!