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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Unsere Kanzlei ist beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert. Wir verfügen daher über die Möglichkeit, Ihnen Vorsorgevollmachten im ZVR eintragen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass das Vormundschaftgericht im Fall der Fälle über Ihre Vollmacht in Kenntnis gesetzt wird.

Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir stellen Ihnen daher einen kostenlosen Entwurf für für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht

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Warum zum Rechtsanwalt?

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst werden. Ihr Anwalt kann Sie beraten Ihnen individuelle Patientenverfügungen erstellen. So können Sie sicher sein, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.


Beratung vor Ort

1. Termin vereinbaren: +49 2961 9742-0
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Wichtige Hinweise

  • Bitte bringen bringen Sie zum Besprechungstermin alle relevanten Unterlagen mit.
  • Wir sind an sämtlichen deutschen Gerichten (vorbehaltlich des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen) zugelassen.
  • Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe
 

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Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Deutsche Anwaltverein hat uns die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

 
 
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Unsere Kanzleiorganisation wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten optimiert und ist seit dem 3. Mai 2002 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

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