Herzlich Willkommen

wir begrüßen Sie auf unserer Homepage! Wir, das sind:
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Ulrike Platner-Mühlenbein
auch Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM)
Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz
Zusammen bieten wir sowohl Privatpersonen als auch gewerblichen Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung. Wir vertreten Sie in ganz Deutschland.
Auf unserer Internetseite haben wir folgende Informationen für Sie bereitgestellt: In der Rubrik “Über uns” erfahren Sie unter anderem mehr über unsere Arbeitsweise, unsere Qualitätsstandards und unsere Auszeichnungen. Klicken Sie auf “Rechtsgebiete“, und Sie erhalten detaillierte Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sittenwidrigen Bürgschaft, zu Themen der Ehegattenbürgschaft, gemeinschaftlichen Darlehen uva. Unter “Service” schließlich finden Sie eine Reihe praktischer Helfer, vom Bußgeldrechner bis zum Newsletter.
Wenn Sie sich von unserer Kanzlei beraten lassen möchten, können Sie Ihre Anfrage online unter “Online-Rechtsberatung” senden oder telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Aktuelles
| Deutsche Bank muß wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages Schadensersatz leisten Warum genau es in dem Urteil geht, die Gründe der Richter und was das alles für Sie als Anleger bedeutet. | ||
| Dachlawinen, Schneefanggitter, Verkehrssicherungspflicht Folgende Fragen werden beantwortet: Wie muss das Dach gesichert werden werden? Konsequenzen bei Verstoß gegen die Pflichten? Sind Schäden aus einer Schneelawine vom Dach seines Hauses einem Hauseigentümer im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB zuzurechnen, obwohl er Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte? | ||
| Neue Webseite online Mit unserer neuen Webseite hoffen wir Ihnen ein ansprechendes Design und eine noch komfortablere Benutzerführung bieten zu können. |
| Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen. Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Hier mehr zum Thema Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft lesen. |





