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Miet- und Pachtrecht

Frau Rechtsanwältin Platner-Mühlenbein und Frau Rechtsanwältin Hoffmann-Benz nehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern in allen mietrechtlichen Angelegenheiten wahr.

Es gibt viele Leute, die im Mietrecht Rechtsberatung erteilen (Mietervereine, Vermietervereine, Haus- und Grundstücksvereine, Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste, uva.), aber nur wenige, die etwas davon verstehen.

Ihr Recht ist Anwaltssache.

Gewerbe-, Wohnraummietrecht und Pachtrecht haben eine zentrale wirtschaftliche und persönliche Bedeutung für Vermieter und Mieter. Aus diesem Grund sollte man seine Rechte durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen lassen.

Ihre mietrechtlichen Ansprüche werden von uns mit Nachdruck und in möglichst kurzer Zeit geltend gemacht.

 
 

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Ständige Fortbildung

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Deutsche Anwaltverein hat uns die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

 
 
TÜV-geprüfte Qualität

Unsere Kanzleiorganisation wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten optimiert und ist seit dem 3. Mai 2002 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Unsere servicebezogenen Qualitätskriterien sind zusätzlich von der APRAXA e.G. zertifiziert und gehen über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 hinaus.

 
 
Die Anwälte Ihres Vertrauens

Unsere Kenntnisse, etwa in den Bereichen Verkehrsrecht, Bankrecht und sittenwidrige Bürgschaften, sind in zahlreichen Presse- und Fernsehberichten dokumentiert.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und Vertrauensanwalt im Medizinrechts-Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit.