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Letzte Chance auf Widerruf von alten Immobilienkrediten – Stichtag 21.06.2016

Die Bauzinsen sind mittlerweile so niedrig wie nie. Für Kunden, die ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, ergeben sich hieraus sehr günstige Kreditangebote. Dies ist ein großes Ärgernis für Häuslebauer, die bereits vor einigen Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, für den deutlich höhere Zinsen anfallen.

Damit abfinden muss sich der Kreditnehmer jedoch unter Umständen nicht. Möglicherweise können Sie noch den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BGH, nachdem viele in den Darlehensverträgen enthaltene Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Dies betrifft Altverträge aus dem Zweitraum zwischen November 2002 und Juni 2010.

Wenn die Banken oder Sparkassen in der seit dem 01.11.20902 obligatorischen Widerrufsbelehrung nicht vollständig oder nicht richtig über das Widerrufsrecht des Kreditnehmers aufgeklärt haben, kann genau diese falsche Widerrufsbelehrung der Weg aus dem teuren Altdarlehen sein.

Die Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung hat dann nämlich zur Folge, dass die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat. Hierdurch können die Darlehensverträge auch noch lange nach Ablauf der eigentlich eingeräumten Frist widerrufen werden können.

Die Regierung will den massenweisen Widerruf von Altverträgen nun eindämmen. Seit dem 18.02.2016 ist es beschlossene Sache. Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für Altverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gibt es nicht mehr.

Stichtag ist der 21.06.2016! Der Widerruf muss der jeweiligen Bank oder Sparkasse spätestens an diesem Tag vorliegen.

Durch diese gesetzliche Neuerung soll ein Interessenausgleich zwischen Banken- und Verbraucherinteressen geschaffen werden.

Wer von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen will, sollte sich jedoch auch frühzeitig Gedanken über die Anschlussfinanzierung machen. Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, ist die Restschuld nämlich innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie Ihren alten Darlehensvertrag noch widerrufen können.