Inkasso

Es gibt viele Leute, die im Inkasso-Bereich Rechtsberatung erteilen (Steuerberater, Handwerkskammern, Schuldnerberatungen, uva.), aber
nur wenige, die etwas davon verstehen und schnell und kostengünstig arbeiten!
Bei uns zahlen Sie keine Jahresbeiträge, Ihr Fall wird sofort bearbeitet!
Die Kanzlei Mühlenbein und Kollegen ist Vertragspartner der SCHUFA, so dass uns sämtliche Informationen und Einträge der Schufa online zur Verfügung stehen und wir dort auch selbst Eintragungen von Forderungen und Schuldnern veranlassen können und wir über alle Veränderungen bezüglich der Eintragungen und des Aufenthaltes des Schuldners automatisch durch die Schufa informiert werden. Außerdem sind wir Vertragspartner bei BÜRGEL und können dort sofort Vollauskunft oder Bonitätsscheck erhalten.
… und so sieht der Ablauf unseres Inkassodienstes aus:
- Aktenanlage, Eingabe in die EDV, juristische Überprüfung Ihrer Forderung, etwa offene Fragen werden mit Ihnen geklärt.
- Ihr Anspruch wird korrekt ermittelt und der Schuldner zur
sofortigen Zahlung einschließlich entstandener Kosten und Gebühren aufgefordert. - Falls keine Zahlung erfolgt, nehmen wir in geeigneteten Fällen persönlich Kontakt mit dem Schuldner auf und versuchen eine einvernehmliche Regelung.
- Je nach individuellen Gegebenheiten und Forderungshöhe führen wir Ermittlungen über die schuldnerische Situation.
- Gelingt keine gütliche Bereinigung, wird der Anspruch gerichtlich tituliert und nach Möglichkeit durchgesetzt.
- Einleitung gezielter Vollstreckungsmaßnahmen nach Durchführung individueller Ermittlungen (z.B. Forderungspfändung bei Kunden des Schuldners, KFZ-Kennzeichen etc.)

Unser Honorar berechnet sich nach der RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind wir befugt, Ihnen günstigere Konditionen einzuräumen. Auslagen werden nach Anfall berechnet. Beauftragen Sie von vornherein unsere Anwaltskanzlei, denn die Mehrkosten, die durch das Einschalten eines Inkasso-Büros oder weiterer Rechtsanwälte entstehen sind nicht ersatzfähig, wenn es im Anschluss an ein Mahnverfahren zu einem Prozess kommt. (siehe auch Entscheidung des BGH vom 20.10.2005 – Az. VII ZB 53/ 05: Die Klägerin kann lediglich die Kosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragt hätte.)
Ihr Recht ist Anwaltssache.
Mehr Informationen erfahren Sie oben rechts in den Unterpunkten.
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