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Fortbildungsbescheinigung (DAV)

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort und sichern dadurch ein vertrauensvolles und dauerhaftes Mandatsverhältnis.

Für die regelmäßigen Fortbildungen bezüglich der Fachanwaltschaften hat uns der Deutsche Anwaltverein die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

Wir wollen die Qualität für den Mandanten nach außen sichtbar machen und uns mindestens denselben Anforderungen stellen, die die unternehmerisch tätigen Mandanten heute im Markt auch zu erfüllen haben.


 

Fortbildungsbescheinigung DAV   Fortbildungsbescheinigung DAV

 
 

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Ständige Fortbildung

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Deutsche Anwaltverein hat uns die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

 
 
TÜV-geprüfte Qualität

Unsere Kanzleiorganisation wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten optimiert und ist seit dem 3. Mai 2002 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Unsere servicebezogenen Qualitätskriterien sind zusätzlich von der APRAXA e.G. zertifiziert und gehen über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 hinaus.

 
 
Die Anwälte Ihres Vertrauens

Unsere Kenntnisse, etwa in den Bereichen Verkehrsrecht, Bankrecht und sittenwidrige Bürgschaften, sind in zahlreichen Presse- und Fernsehberichten dokumentiert.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und Vertrauensanwalt im Medizinrechts-Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit.