Hinweispflicht gemäß § 49 b V BRAO / Allgemeine Mandatsbedingungen
Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen
Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen hat mich/uns vor Übernahme des Mandates
gem. § 49b V BRAO darüber aufgeklärt, dass sich die rechtsanwaltliche Vergütung
nach dem Gegenstandswert gemäß RVG richtet.
Es gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen,
die mir/uns heute ausgehändigt wurden.
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Außergerichtliche Vollmacht
Josef Mühlenbein, Ulrike Platner-Mühlenbein, Silvia Hoffmann-Benz
wird in Sachen
wegen
Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon,
Telefon (02961) 9742-0, Telefax (02961) 9742-15
Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen hat mich/uns vor Übernahme des Mandates gem. § 49b V BRAO
darüber aufgeklärt, dass sich die rechtsanwaltliche Vergütung nach dem Gegenstandswert gemäß RVG richtet.
In Arbeitsgerichtssachen: Hinweis auf § 12 a ArbgG bezüglich des Ausschlusses
der Kostenerstattung im ersten Rechtszug nach Satz 1 ist erfolgt.
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