Vollmacht

Hinweispflicht gemäß § 49 b V BRAO / Allgemeine Mandatsbedingungen
Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen
Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen hat mich/uns vor Übernahme des Mandates
gem. § 49b V BRAO darüber aufgeklärt, dass sich die rechtsanwaltliche Vergütung
nach dem Gegenstandswert gemäß RVG richtet. Es gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen,
die mir/uns heute ausgehändigt wurden.

Brilon, den ...................

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Außergerichtliche Vollmacht

Josef Mühlenbein, Ulrike Platner-Mühlenbein, Silvia Hoffmann-Benz
Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon,
Telefon (02961) 9742-0, Telefax (02961) 9742-15

wird in Sachen

wegen

Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

Soweit Zustellungen statt an den Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind
(z. B. § 16 FGG, § 8 VwZG), bitte ich diese nur an meinen Bevollmächtigten zu bewirken.

Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen hat mich/uns vor Übernahme des Mandates gem. § 49b V BRAO
darüber aufgeklärt, dass sich die rechtsanwaltliche Vergütung nach dem Gegenstandswert gemäß RVG richtet.

In Arbeitsgerichtssachen: Hinweis auf § 12 a ArbgG bezüglich des Ausschlusses
der Kostenerstattung im ersten Rechtszug nach Satz 1 ist erfolgt.

 

Brilon, den ...................

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