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Bankrecht / Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft / gemeinschaftliche Darlehen

 

Wir vertreten seit Jahren viele zufriedene Mandanten in ganz Deutschland gegen Banken.

Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Viele erfahren das regelrecht als Befreiungsschlag. Schlaflose Nächte und gesundheitlicher Verfall haben endlich ein Ende!

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Herr Rechtsanwalt Mühlenbein ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein.

“Wer bürgt wird gewürgt!” Das mag stimmen, aber sicherlich stimmt auch “Wer sich nicht wehrt, ist der Dumme!” Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

Mehr zum Thema erfahen Sie oben rechts in den Unterpunkten!

Sobald Sie zu uns Kontakt aufgenommen haben, werden wir Ihnen das Passwort für den Text “Vorprüfung” mitteilen und Sie erfahren genau, wie wir Ihren Fall weiter bearbeiten.

 


Beratung vor Ort

1. Termin vereinbaren: +49 2961 9742-0
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Wichtige Hinweise

  • Bitte bringen bringen Sie zum Besprechungstermin alle relevanten Unterlagen mit.
  • Wir sind an sämtlichen deutschen Gerichten (vorbehaltlich des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen) zugelassen.
  • Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

 

Sittenwidrige Bürgschaft –   Ehegattenbürgschaft

 
 

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Ständige Fortbildung

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Deutsche Anwaltverein hat uns die Fortbildungsbescheinigung des DAV überreicht.

 
 
TÜV-geprüfte Qualität

Unsere Kanzleiorganisation wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten optimiert und ist seit dem 3. Mai 2002 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Unsere servicebezogenen Qualitätskriterien sind zusätzlich von der APRAXA e.G. zertifiziert und gehen über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 hinaus.

 
 
Die Anwälte Ihres Vertrauens

Unsere Kenntnisse, etwa in den Bereichen Verkehrsrecht, Bankrecht und sittenwidrige Bürgschaften, sind in zahlreichen Presse- und Fernsehberichten dokumentiert.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und Vertrauensanwalt im Medizinrechts-Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit.