Bankrecht / Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft / gemeinschaftliche Darlehen

Wir vertreten seit Jahren viele zufriedene Mandanten in ganz Deutschland gegen Banken.
Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen.
Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Viele erfahren das regelrecht als Befreiungsschlag. Schlaflose Nächte und gesundheitlicher Verfall haben endlich ein Ende!

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Herr Rechtsanwalt Mühlenbein ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein.
“Wer bürgt wird gewürgt!” Das mag stimmen, aber sicherlich stimmt auch “Wer sich nicht wehrt, ist der Dumme!” Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!
Mehr zum Thema erfahen Sie oben rechts in den Unterpunkten!
Sobald Sie zu uns Kontakt aufgenommen haben, werden wir Ihnen das Passwort für den Text “Vorprüfung” mitteilen und Sie erfahren genau, wie wir Ihren Fall weiter bearbeiten.
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Sittenwidrige Bürgschaft – Ehegattenbürgschaft





