Bankrecht / Kapitallebensversicherungen

Abkassiert und schöngerechnet?
Sie finanzieren ein Darlehen über eine Kapitallebensversicherung? Die darlehensgebende Bank hat Ihnen bereits mitgeteilt, dass die erwartete Ablaufleistung der Versicherung weit hinter den Versprechungen zurückbleibt? Sie wurden bereits zur Problemlösung oder Nachzahlung aufgefordert? Wurde Ihnen auch schon der Abschluss einer zweiten Lebensversicherung zur Auffüllung der Tilgungslücke angeboten? Fühlen Sie sich von der Bank hintergangen und richtig ?abgezockt?, weil Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch zum Abschlusszeitpunkt etwas völlig anderes vorgegaukelt wurde?
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich anwaltlich beraten! Falls Sie sich nicht wehren, müssen Sie sich eventuell in einem späteren Zeitpunkt entgegenhalten lassen, nicht sofort reagiert und damit einen Vertrauenstatbestand zugunsten der finanzierenden Bank geschaffen zu haben. Aber auch wenn Sie noch nicht von der Bank angeschrieben worden sein sollten, ist es besser schon jetzt vorzusorgen. Sitzen Sie nicht wie das sprichwörtliche ?Kaninchen vor der Schlange?! Sie haben bereits jetzt einen Anspruch auf Klärung, dass die Bank die Differenz bei der Ablaufleistung zu tragen hat.
Weitere Informationen rechts oben in den Unterpunkten.

Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Anhand folgenden Beispielsfalles möchten wir Ihnen die grundsätzliche Problematik darstellen.
Beispielfall
Eine Bank bietet ihren Kunden zur Finanzierung einer Immobilie ein endfälliges tilgungsfreies Darlehen an. Dieses Darlehen muss nicht, wie sonst üblich, in jährlichen Raten, sondern zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag abbezahlt werden. Um diese einmalige Zahlung gewährleisten zu können, wird eine Kapitallebensversicherung angespart, deren Leistung sich aus einer garantierten Verzinsung und einer nur ungewissen Überschussbeteiligung zusammensetzt.
Was passiert, wenn die prognostizierte Überschussbeteiligung wesentlich geringer ausfällt, als die Bank versprochen hat? Muss der “über den Tisch gezogene” Bankkunde die Differenz selbst bezahlen? Nach unserer Ansicht eine mehr als unfaire Lösung.
Aber: Wer sich nicht wehrt ist der Dumme!
Einen weiteren Beispielfall finden Sie hier.
Aktuelle Situation
Auch die Presse ist mittlerweile auf dieses Problem aufmerksam geworden. In einem ganzseitigen Artikel vom 26. Juli 2007 bringt ?Die Zeit? unter der Überschrift ?Abkassiert und schöngerechnet? das Problem auf den Punkt: Wer mit Versicherungsverträgen ab den neunziger Jahren Immobilienkredite finanzierte und sich von den Policen nicht lösen wollte, steht jetzt am Ende ihrer Laufzeit fast immer vor einer Deckungslücke, da die Versicherer bis heute ihre prognostizierte Ablaufleistungen stetig reduzierten. Besonders Ende der Neunziger wurde mit sehr hohen Überschussbeteiligungen und Zinsüberschüssen durch die Lebensversicherer geworben, um möglichst viele Neuabschlüsse verzeichnen zu können.
Es steht zu vermuten, dass Lebensversicherungen, die der Kreditfinanzierung dienen, insgesamt hunderttausendfach verkauft wurden, so dass etwa jeder zehnte Kredit in den neunziger Jahren an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde. Geschätzt wird, dass noch immer Immobilienfinanzierungen im Wert von sechs Milliarden Euro im Wege der Finanzierung über endfällige Darlehen und parallel angesparte Lebensversicherungen abgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Betroffen bis heute nicht ahnen, dass sie am Ende der Laufzeit der Lebensversicherung ein großes Finanzierungsproblem erwartet, da die Betroffenen noch nicht von der betreffenden Bank angeschrieben wurden.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
“Die Zeit” schätzt im o.g. Artikel, dass nur einer von fünfzig Betroffenen sich anwaltlich beraten lässt. Noch weniger erheben Klage. Handeln Sie jetzt!
Wir beraten und vertreten seit einigen Jahren in ganz Deutschland zahlreiche Mandanten gegen Banken. Die Liste der Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Darlehens- und Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bestehende Verträge anzufechten. Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven.
Sobald Sie zu uns Kontakt aufgenommen haben, werden wir Ihnen das Passwort für den Text “Vorprüfung” mitteilen und Sie erfahren genau, wie wir Ihren Fall weiter bearbeiten.
Lassen Sie sich beraten. Ihr Recht ist Anwaltssache!
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