Für Patienten

Die Versicherungen versuchen seit einiger Zeit, die Geschädigten vom Gang zum Anwalt abzuhalten. Dies zumeist zum Schaden der Geschädigten. Lassen Sie sich nicht beeinflussen! Ihre Ansprüche richten sich im Ergebnis gegen eine Versicherung, falsche Rücksichtnahme gegenüber Krankenhaus oder Arzt ist auch aufgrund der Interessen Ihrer Angehörigen fehl am Platz.
Außerdem werden Sie kaum in der Lage sein, die verschiedenen Schadenspositionen erfolgreich gegen eine Versicherung durchzusetzen. Immerhin geht es um die komplizierten Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Rentenansprüche, Heilbehandlungskosten, Pflegekosten, uva.
Für die Geschädigten überwiegt allerdings das Eigeninteresse und im Interesse geschädigter Kinder die Pflicht zur elterlichen Sorge Ansprüche kompromisslos zu verfolgen. Dies gilt vor allem bei einem Geburtsfehler und entsprechenden Geburtsschäden.
Für geschädigte Patienten bieten wir folgende Dokumente zum Download an:
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung bzw. Ausstellung eines
Ausweises (pdf)
+ Erläuterungen (pdf)
+ ergänzende Informationen (doc)
- Änderungsantrag bzw. auf Feststellung eines höheren Grades der
Behinderung (pdf)
+ Erläuterungen (pdf)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von
Parkerleichterung für Schwerbehinderte (pdf)
Statt langer Prozesse ziehen wir schnelle außergerichtliche Lösungen vor; dies im Interesse des Mandanten, denn die Belastungen und Strapazen – und natürlich auch die Kosten – eines jahrelangen Prozesses werden unterschätzt. Falls notwendig klagen wir die Ansprüche jedoch auch durch.
Die detaillierte Aufklärung des Sachverhaltes und der Folgen für den Geschädigten sind der erste Schritt der Fallbearbeitung. Für die exakte medizinische Klärung des Geschehens ziehen wir Gutachter und Fachärzte zunächst beratend und kostenschonend auf dem “kleinen Dienstweg” hinzu.
Ob ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser kausal für einen Schaden ist, muß gutachterlich geklärt werden. Für die Bezifferung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen ist die (sozial)medizinische Begutachtung von wesentlicher Bedeutung. Hauptmerkmal der gutachterlichen Tätigkeit ist, die hierfür zugrunde liegenden Sachverhalte zu klären und – unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles – zu werten und einzuordnen. Eine qualifizierte Beurteilung der Auswirkung sich abzeichnender bwz. bereits manifester Gesundheitsstörungen auf die Erwerbsfähigkeit ist für den Anspruch von besonderer Bedeutung. Dr.med. Schweizer in Brilon ist bestellter Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Wir arbeiten im Rahmen einer ersten Beurteilung medizinischer Fragestellungen mit ihm zusammen. Dazu siehe http://www.praxis-brilon.de/html/gutachter.html.
Falls Sie bereits Strafanzeige/-antrag gegen den behandelnden Arzt gestellt haben, behalten wir uns vor, diese Anzeige/Antrag zurückzuziehen. Wir behalten uns weiter vor, zu entscheiden, ob und wann Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt wird. Auf diese Vorraussetzungen möchten wir Sie vorab aufmerksam machen, da wir das Mittel der Strafanzeige in diesen Fällen nur sehr zurückhaltend anwenden, insbesondere wenn Arzt oder Krankenhaus die notwendigen Informationen zurückhalten. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass Ärzten meist nur sehr eingeschränkt eine Möglichkeit zur Nachbesserung von Fehlern zur Verfügung steht. Alle Berufsgruppen begehen einmal einen Fehler, bei Ärzten können diese oft nicht korrigiert werden.
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Wichtige Hinweise
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